Wichtiger Hinweis
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KI-Prozessnavigator und seinen Kunden. Bitte lies sie sorgfältig durch, bevor du unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmst.
Rechtliches
Die AGB der KI-Prozessnavigator für alle Verträge mit unseren Kunden.
Stand: März 2026
Wichtiger Hinweis
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KI-Prozessnavigator und seinen Kunden. Bitte lies sie sorgfältig durch, bevor du unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmst.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen:
KI-Prozessnavigator, Inh. Dominik Buchele
Breslauer Str. 11,
86690 Mertingen
Deutschland
E-Mail: kontakt@ki-prozessnavigator.de
(nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir" genannt)
Diese AGB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde" genannt). Die AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Bei Projekten zur Softwareentwicklung oder Prozessautomatisierung wird der Vertragsgegenstand in einem separaten Pflichtenheft oder Statement of Work (SOW) detailliert beschrieben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Produktivschaltung einer Automatisierung eine angemessene Testphase durchzuführen und die Ergebnisse schriftlich freizugeben. Die Dauer der Testphase wird projektbezogen im jeweiligen Angebot festgelegt.
Sofern wir KI-gestützte Lösungen einsetzen, dienen diese der Unterstützung bei der Verarbeitung von Informationen und der Automatisierung von Abläufen. KI-Ausgaben können unvollständig, fehlerhaft oder unzutreffend sein; eine bestimmte Qualität oder ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail). Der Auftraggeber kann Änderungen verlangen, wenn sie zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind. Für darüber hinausgehende Änderungen (Moving Target) wird ein angepasstes Angebot erstellt.
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Es gelten folgende Preismodelle:
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften. Sofern keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, erfolgt dies unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Änderungen des Umsatzsteuerstatus werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
Bei Änderungen des Leistungsumfangs, die den ursprünglich vereinbarten Aufwand um mehr als 10 % übersteigen, oder bei Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, wird ein angepasstes Angebot erstellt. Der Auftraggeber kann das angepasste Angebot annehmen oder den Mehraufwand ablehnen, wobei der ursprüngliche Leistungsumfang dann unverändert gilt. Bei laufenden Verträgen können Preise mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsersten angepasst werden.
Kosten für Drittanbieter-Software, Cloud-Services (z.B. n8n, DSGVO-konforme Server, API-Token) werden gesondert berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt oder direkt vom Auftraggeber bezahlt.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen zurückzuhalten und laufende Arbeiten einzustellen, bis die ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen sind. Hieraus entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und begründen keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer.
Verträge über einmalige Projekte (z.B. Beratung, Implementierung) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
Für laufende Betreuungs-, Support- und Wartungsverträge gilt:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung (insbesondere bei Software-Entwicklung) ist eine Abnahme durch den Auftraggeber erforderlich. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. produktiver Einsatz). Kleinere Mängel, die die Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme oder Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als genehmigt.
Für Werkleistungen (abgeschlossene Projekte, fertige Workflows) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. Für Dienstleistungen (Beratung, laufender Support, Schulungen) gelten die gesetzlichen Regelungen. Änderungen oder Eingriffe des Auftraggebers an übergebenen Workflows nach Abnahme schließen die Gewährleistung für die geänderten Bestandteile aus.
Die Gewährleistung entfällt bei:
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Markel Insurance SE. Die Höhe der Deckung kann auf Anfrage mitgeteilt werden.
Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit gelten die Begrenzungen gemäß § 7.2.
Für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit, Fehlfunktion oder Sicherheitslücken von Schnittstellen Dritter (APIs), Drittanbieter-Software oder Cloud-Diensten entstehen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir keine Haftung.
Der Auftraggeber ist selbst für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste, die durch fehlende oder unzureichende Backups entstehen.
Für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Ergebnisse von KI-Systemen (einschließlich sogenannter Halluzinationen) übernehmen wir keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben.
Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung räumen wir dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, unbefristetes Nutzungsrecht an der erstellten Software, den Workflows und anderen Arbeitsergebnissen ein.
Das Nutzungsrecht umfasst:
Nicht gestattet sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung:
Wir behalten uns das Recht vor, entwickelte Lösungen, Workflows und Code-Komponenten als Grundlage (Template) für ähnliche Projekte mit anderen Kunden zu verwenden, sofern keine kundenspezifischen Daten oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht-exklusive, zeitlich unbefristete Recht, die im Rahmen des Auftrags erstellten Workflows und Automatisierungen eigenständig zu nutzen, anzupassen und weiterzuentwickeln.
(2) Wiederverwendbare Templates, generische Code-Komponenten und vom Auftragnehmer vorab entwickelte Bausteine verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen von diesem in anderen Projekten weiterverwendet werden.
(3) Ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an den übergebenen Workflows vornimmt, erlischt die Gewährleistung des Auftragnehmers für die geänderten Bestandteile. Die Haftung für Schäden, die aus solchen Änderungen resultieren, ist ausgeschlossen.
(4) Eine Weitergabe der Workflows an Dritte außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technischen Informationen und sonstigen vertraulichen Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Soweit wir im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeiten, schließen wir vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Daten werden grundsätzlich auf DSGVO-konformen Servern in Deutschland gespeichert. Einzelne Auftragsverarbeiter können ihren Sitz außerhalb der EU haben; diese sind in der Datenschutzerklärung gelistet und unterliegen Standarddatenschutzklauseln (SCC) oder dem Data Privacy Framework (DPF).
Sofern wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten berechtigt ist. Der Auftraggeber darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), Geschäftsgeheimnisse oder sonstige hochsensible Informationen in KI-Systeme eingeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und technisch abgesichert ist. Für Inhalte, die der Auftraggeber in KI-Systeme einspeist, trägt er die Verantwortung.
(1) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in seinen Systemen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
(2) Der Abschluss erforderlicher Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit von ihm genutzten Drittanbietern (z. B. HubSpot, Salesforce) obliegt dem Auftraggeber.
(3) Der Auftragnehmer schließt AVVs mit den von ihm eingesetzten Infrastruktur-Dienstleistern ab.
(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in seinen Systemen.
(5) Nach Projektende werden alle dem Auftragnehmer überlassenen Zugangsdaten und personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder auf Wunsch an den Auftraggeber zurückgegeben. Die Löschung wird auf Anfrage schriftlich bestätigt.
Für den Betrieb der KI-Lösung im Unternehmen des Auftraggebers ist der Auftraggeber als Betreiber/Anwender verantwortlich. Er bestimmt Zweck und Einsatz der KI-Lösung und stellt die rechtmäßige Nutzung sicher. Wir erbringen Beratungs-, Implementierungs- und Betriebsleistungen im vereinbarten Umfang. Eine Zusicherung der vollständigen Rechtskonformität der Nutzung durch den Auftraggeber ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Der Auftraggeber informiert uns unverzüglich, wenn die KI-Lösung in einem regulierten oder hochrisikorelevanten Umfeld eingesetzt wird oder besondere gesetzliche Anforderungen gelten. Etwaige zusätzliche Pflichten, Dokumentationen oder Konformitätsmaßnahmen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist in Kraft. Ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers aufgrund des Data Act besteht nicht. Etwaige gesetzliche Datenzugangs-, Datenportabilitäts- oder Herausgabeansprüche richten sich ausschließlich nach dem Data Act und anderen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Soweit wir hierzu nicht gesetzlich verpflichtet oder vertraglich beauftragt sind, schulden wir keine darüber hinausgehenden Leistungen.
Bei laufenden Managed-KI-Services (Betrieb/Betreuung) schulden wir die vereinbarten Betriebs- und Supportleistungen, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ausgaben. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber KI-Ausgaben ungeprüft übernimmt oder eigene Daten in KI-Systeme eingibt, haften wir nur nach Maßgabe von § 7.
Support-Leistungen werden nach Vereinbarung erbracht. Der Umfang (z.B. Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Support-Kanäle) wird im jeweiligen Support-Vertrag festgelegt.
Wartungsarbeiten umfassen:
Von der Wartung ausgeschlossen sind Anpassungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
Soweit Dritte Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten (z.B. Urheberrechte, Patente) durch die von uns erstellten Lösungen geltend machen, stellen wir den Auftraggeber im Rahmen der Haftungsbegrenzungen gemäß § 7 frei und verschaffen ihm das Recht zur weiteren Nutzung oder gestalten die Lösung schutzrechtsfrei. Die Freistellungspflicht ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Die Freistellung setzt voraus, dass:
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen) befreien beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Bei einer Verzögerung von mehr als 3 Monaten kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht vorgesehen, da sich unsere Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt der in § 15.5 genannte Gerichtsstand.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und aller darauf basierenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. E-Mail ist ausreichend.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Mertingen bzw. das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
KI-Prozessnavigator, Inh. Dominik Buchele
Breslauer Str. 11, 86690 Mertingen
Deutschland
E-Mail: kontakt@ki-prozessnavigator.de
Stand: März 2026